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Bereits
im Maastricher Vertrag von 1992 wurde das Konzept der Unionsbürgerschaft
eingeführt, die neben der nationalen Staatsangehörigkeit steht.
Die Unionsbürgerschaft steht für die gemeinsamen Grundwerte aller
Europäer und für das gemeinsame Kulturerbe. Bei allen Unterschieden
haben die europäischen Völker eine gemeinsame Geschichte und Kultur,
die Europas Standort in der Welt definiert. Die Gemeinsamkeiten
der europäischen Kulturen herausstellen und das Zusammengehörigkeitsgefühl
stärken ohne dass dabei die kulturellen nationalen und regionalen
Unterschiede vernachlässigt werden, ist das Ziel einer Erziehung
zum "Europäer". Schon im Vorschulalter gibt es geeignete Möglichkeiten
Kinder mit der Sprache, den Sitten und Gebräuchen unserer Nachbarn
bekannt zu machen.
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