Abbau von Lernschwierigkeiten

Lernschwierigkeiten können unterschiedliche Ursachen haben. In vielen Fällen können sie darauf zurückzuführen sein, dass eine falsche Schulart gewählt wurde. Lernschwierigkeiten können aber auch auf psychische und physische Probleme der Persönlichkeit eines Kindes zurückzuführen sein, auf Schwierigkeiten im Umfeld eines Kindes, aber auch auf Lehrkräfte, die ihrem pädagogischen Auftrag nicht in vollem Umfang gerecht werden.

Wie können Lernschwierigkeiten abgebaut werden?
In den Grundschulen, den Hauptschulen sowie in Klassen 5 und 6 der Realschulen und der Gymnasien ist Stütz- und Förderunterricht nach den jeweiligen Stundentafeln vorgesehen. Die Teilnahme hieran ist zwar freiwillig. Jedoch sollten Kinder, denen von der Schule nahegelegt wird, an diesem Zusatzangebot teilzunehmen, diese zusätzliche Chance nicht ausschlagen. Andererseits sollten die Erziehungsberechtigten darauf achten, ob die Schulen tatsächlich Stütz- und Förderunterricht anbieten. Gegebenenfalls sollte nachgefragt werden, was dem entgegensteht.

Beim Auftreten von Lernschwierigkeiten ist immer wieder die Frage aufzuwerfen, ob die richtige Schulart gewählt wurde. Im vertrauensvollen Gespräch zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Klassenlehrer sowie den Fachlehrern sollte erörtert werden, in welcher Weise Defizite ausgeglichen werden können. Dies kann etwa durch eine individuelle Förderung in der Klasse geschehen, aber auch durch zusätzliche Förderungen im Elternhaus und in Einzelfällen durch Nachhilfeunterricht. Das freiwillige Wiederholen kommt in Betracht. Für zusätzliche Informationen über die beste Art und Weise der Förderung stehen auch die Beratungslehrer an der Schule zur Verfügung. Die Schulpsychologischen Beratungsstellen im Lande sind schließlich eine Möglichkeit, bei der durch Diplom-Psychologen zusätzliche Hilfen gegeben werden können. Allerdings wäre es erfreulich, wenn mehr Schulpsychologische Beratungsstellen mit mehr Psychologen im Lande zur Verfügung ständen. Es wird immer wieder auf die Haushaltszwänge verwiesen, die einer Ausweitung des psychologischen Apparates entgegenstehen. Es sollte dem jedoch gegenüber gestellt werden die Frage, wie viele Irrwege und kostenverursachende Fehlentscheidungen im Schulbereich durch Beratung verhindert werden können.

Nachhilfe bei Privatlehrern oder bei Nachhilfeinstituten sollte bei vorübergehenden Leistungsdefiziten durchaus in Erwägung gezogen werden. Die permanente Begleitung durch diese Institute über Schuljahre hinweg ist jedoch keine Lösung und wirft sofort die Frage nach der richtigen Schulart auf. Bevor eine Entscheidung für Nachhilfeunterricht durch die Erziehungsberechtigten getroffen wird, sollte hierüber mit den Lehrkräften der Schule gesprochen werden. Bei dieser Art von Zusatzunterricht sollte man sich darüber im klaren sein, dass jeder ohne Prüfung und ohne staatliche Kontrolle diesen Unterricht erteilen kann. Es gibt für die Institute keine Zulassung und, abgesehen von der Frage, ob ein Nachhilfeinstitut von der Umsatzsteuer befreit werden kann, keine staatliche Kontrolle. Das heißt, dass Erziehungsberechtigte sehr sorgsam Informationen darüber sammeln müssen, wer zu welchen Bedingungen Leistungen anbietet. Das Gespräch mit anderen, die bereits Erfahrungen gesammelt haben, ist nützlich. Am genauen Studium des Vertragsformulars und der gründlichen Information bei anderen Erziehungsberechtigten sowie dem Rat der Lehrkräfte in der Schule führt kein Weg vorbei. Bezahlt werden müssen diese privaten Unterrichtsstunden in jedem Fall von der Elternseite, selbst dann, wenn die Defizite möglicherweise durch mäßigen Unterricht in einer Schule verursacht wurden.