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Lernschwierigkeiten
können unterschiedliche Ursachen haben. In vielen Fällen können
sie darauf zurückzuführen sein, dass eine falsche Schulart gewählt
wurde. Lernschwierigkeiten können aber auch auf psychische und physische
Probleme der Persönlichkeit eines Kindes zurückzuführen sein, auf
Schwierigkeiten im Umfeld eines Kindes, aber auch auf Lehrkräfte,
die ihrem pädagogischen Auftrag nicht in vollem Umfang gerecht werden.
Wie können Lernschwierigkeiten abgebaut werden?
In den Grundschulen, den Hauptschulen sowie in Klassen 5 und 6 der
Realschulen und der Gymnasien ist Stütz- und Förderunterricht nach
den jeweiligen Stundentafeln vorgesehen. Die Teilnahme hieran ist
zwar freiwillig. Jedoch sollten Kinder, denen von der Schule nahegelegt
wird, an diesem Zusatzangebot teilzunehmen, diese zusätzliche Chance
nicht ausschlagen. Andererseits sollten die Erziehungsberechtigten
darauf achten, ob die Schulen tatsächlich Stütz- und Förderunterricht
anbieten. Gegebenenfalls sollte nachgefragt werden, was dem entgegensteht.
Beim
Auftreten von Lernschwierigkeiten ist immer wieder die Frage aufzuwerfen,
ob die richtige Schulart gewählt wurde. Im vertrauensvollen Gespräch
zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Klassenlehrer sowie den
Fachlehrern sollte erörtert werden, in welcher Weise Defizite ausgeglichen
werden können. Dies kann etwa durch eine individuelle Förderung
in der Klasse geschehen, aber auch durch zusätzliche Förderungen
im Elternhaus und in Einzelfällen durch Nachhilfeunterricht. Das
freiwillige Wiederholen kommt in Betracht. Für zusätzliche Informationen
über die beste Art und Weise der Förderung stehen auch die Beratungslehrer
an der Schule zur Verfügung. Die Schulpsychologischen Beratungsstellen
im Lande sind schließlich eine Möglichkeit, bei der durch Diplom-Psychologen
zusätzliche Hilfen gegeben werden können. Allerdings wäre es erfreulich,
wenn mehr Schulpsychologische Beratungsstellen mit mehr Psychologen
im Lande zur Verfügung ständen. Es wird immer wieder auf die Haushaltszwänge
verwiesen, die einer Ausweitung des psychologischen Apparates entgegenstehen.
Es sollte dem jedoch gegenüber gestellt werden die Frage, wie viele
Irrwege und kostenverursachende Fehlentscheidungen im Schulbereich
durch Beratung verhindert werden können.
Nachhilfe
bei Privatlehrern oder bei Nachhilfeinstituten sollte bei vorübergehenden
Leistungsdefiziten durchaus in Erwägung gezogen werden. Die permanente
Begleitung durch diese Institute über Schuljahre hinweg ist jedoch
keine Lösung und wirft sofort die Frage nach der richtigen Schulart
auf. Bevor eine Entscheidung für Nachhilfeunterricht durch die Erziehungsberechtigten
getroffen wird, sollte hierüber mit den Lehrkräften der Schule gesprochen
werden. Bei dieser Art von Zusatzunterricht sollte man sich darüber
im klaren sein, dass jeder ohne Prüfung und ohne staatliche Kontrolle
diesen Unterricht erteilen kann. Es gibt für die Institute keine
Zulassung und, abgesehen von der Frage, ob ein Nachhilfeinstitut
von der Umsatzsteuer befreit werden kann, keine staatliche Kontrolle.
Das heißt, dass Erziehungsberechtigte sehr sorgsam Informationen
darüber sammeln müssen, wer zu welchen Bedingungen Leistungen anbietet.
Das Gespräch mit anderen, die bereits Erfahrungen gesammelt haben,
ist nützlich. Am genauen Studium des Vertragsformulars und der gründlichen
Information bei anderen Erziehungsberechtigten sowie dem Rat der
Lehrkräfte in der Schule führt kein Weg vorbei. Bezahlt werden müssen
diese privaten Unterrichtsstunden in jedem Fall von der Elternseite,
selbst dann, wenn die Defizite möglicherweise durch mäßigen Unterricht
in einer Schule verursacht wurden.
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